Grundseminar für Studierende
Kurs für Studierende aller Fakultäten, WS 2024/25
Dienstags, 17.00 Uhr c.t.– 19.00 Uhr über ZOOM, 15. Oktober 2024 bis 11. Feb. 2025
Dozenten: Dr. Arnim Rosenbach und weitere Trainer. Es wird zur Unterstützung unserer Arbeit ein Kostenbeitrag erbeten. Interessenbekundung bitte hier.
Lehrauftrag an der Ludwig-Maximilians-Universität München, WS 2024/25
Blockseminar Sa/So 18/19. Jan. 2025 (nur noch Warteliste) Dozenten: Dr. Arnim Rosenbach/Ulrich Suerbaum.
Lehrauftrag an der Humboldt-Universität Berlin, WS 2024/25
Blockseminar an der HU Berlin. Fr. 31. Jan. bis So 02. Feb. 2025 (ausgebucht)
Dozent: Dr. Arnim Rosenbach
Inhalte
Gegenstand der Kurse ist die Vermittlung der juristischen Falllösungsmethode. Diese wird als die prinzipielle Befähigung verstanden, konkrete, aus dem Leben kommende Fragestellungen durch Anwendung rechtlicher Regeln richtig bzw. vertretbar zu beantworten. Diese Methode basiert insbesondere auf folgenden Prinzipien: (i) Der genauen Erfassung des Lebenssachverhalts einschließlich der Fragestellung, (ii) der Gewinnung eines fallbezogenen Prüfungsmaßstabs aus Gesetz und Recht (Art. 20 III GG) sowie (iii) der rhetorischen Orientierung am Empfängerhorizont. Jura bedeutet insofern die Kunst des kriteriengeleiteten Entscheidens. Nur derjenige, der diese Methode wirklich beherrscht, ist ein „echter“ Jurist.
Die im Grundseminar vermittelte Befähigung wird im Examen geprüft und in der Berufspraxis erwartet – in der Ausbildung aber mehr vorausgesetzt als gelehrt. Sie ist nur im Prinzip einfach. Der kunstgerechte Umgang mit dem Gesetz wirft eine Fülle von Fragen auf, deren Beantwortung oftmals nicht allein gelingt. Die Veranstaltung beantwortet viele dieser Fragen und ermächtigt die Teilnehmer, anschließend ungleich besser mit dem Gesetz, Gerichtsentscheidungen und den Lernmaterialien umzugehen.
Das Programm enthält (Auszüge):
- Diskussion zu den Schritten rechtsgutachtlicher Falllösung (mit Auswertung)
- Lehrgespräche I und II zur den 5 Schritten der Gutachtentechnik (Fragestellung/Obersatz/Auslegung/Subsumtion/ Conclusio) und den komplexen Bezügen der Schritte untereinander;
- Übung: Analyse unbekannter gesetzlicher Vorschriften auf Tatbestand, Rechtsfolge – mit anschließender Transformation in einen fallbezogenen Prüfungsmaßstab
- Gegenstand und Durchführung anwaltlicher Mandantengespräche am Beispiel von Evidenzfällen, d.h. Sachverhaltserhebung mit Fragestellung – anschließend Erstellung und Vermittlung anwaltlicher Rechtsgutachten an den Mandanten im Gutachtenstil
- Lehrgespräch zu Argument und Argumentation – mit Lösung eines Problemfalls
- Hinweise zum juristischen Lernen
Diese Inhalte ermöglichen eine Standortbestimmung mit konkreten Schlussfolgerungen für die eigene Entwicklung.
Die in der Veranstaltung erworbene juristische Befähigung ist „in jeder Minute“ juristischer Tätigkeit sowie in sämtlichen Rechtsgebieten anwendbar. Der anwaltliche Kontext dient insofern nur der Veranschaulichung. Empfohlen wird eine Teilnahme ab dem 2. Semester.
Ein Aufbauseminar zum Thema „Argument und Argumentation“ – Lösung von Problemfällen – befindet sich in Vorbereitung.