Grundseminar für Studierende

Kurs für Studierende aller Fakultäten, WS 2024/25

Dienstags, 17.00 Uhr c.t.– 19.00 Uhr über ZOOM,  15. Oktober 2024 bis 11. Feb. 2025
Dozenten: Dr. Arnim Rosenbach und weitere Trainer. Es wird zur Unterstützung unserer Arbeit ein Kostenbeitrag erbeten. Interessenbekundung bitte hier.

Lehrauftrag an der Ludwig-Maximilians-Universität München, WS 2024/25

Blockseminar Sa/So 18/19. Jan. 2025 (nur noch Warteliste) Dozenten: Dr. Arnim Rosenbach/Ulrich Suerbaum.

Lehrauftrag an der Humboldt-Universität Berlin, WS 2024/25

Blockseminar an der HU Berlin. Fr. 31. Jan. bis So 02. Feb. 2025 (ausgebucht)

Dozent: Dr. Arnim Rosenbach

Inhalte

Gegenstand der Kurse ist die Vermittlung der juristischen Falllösungsmethode. Diese wird als die prinzipielle Befähigung verstanden, konkrete, aus dem Leben kommende Fragestellungen durch Anwendung rechtlicher Regeln richtig bzw. vertretbar zu beantworten. Diese Methode basiert insbesondere auf folgenden Prinzipien: (i) Der genauen Erfassung des Lebenssachverhalts einschließlich der Fragestellung, (ii) der Gewinnung eines fallbezogenen Prüfungsmaßstabs aus Gesetz und Recht (Art. 20 III GG) sowie (iii) der rhetorischen Orientierung am Empfängerhorizont. Jura bedeutet insofern die Kunst des kriteriengeleiteten Entscheidens. Nur derjenige, der diese Methode wirklich beherrscht, ist ein „echter“ Jurist.

Die im Grundseminar vermittelte Befähigung wird im Examen geprüft und in der Berufspraxis erwartet – in der Ausbildung aber mehr vorausgesetzt als gelehrt. Sie ist nur im Prinzip einfach. Der kunstgerechte Umgang mit dem Gesetz wirft eine Fülle von Fragen auf, deren Beantwortung oftmals nicht allein gelingt. Die Veranstaltung beantwortet viele dieser Fragen und ermächtigt die Teilnehmer, anschließend ungleich besser mit dem Gesetz, Gerichtsentscheidungen und den Lernmaterialien umzugehen.

Das Programm enthält (Auszüge):

  • Diskussion zu den Schritten rechtsgutachtlicher Falllösung (mit Auswertung)
  • Lehrgespräche I und II zur den 5 Schritten der Gutachtentechnik (Fragestellung/Obersatz/Auslegung/Subsumtion/ Conclusio) und den komplexen Bezügen der Schritte untereinander;
  • Übung: Analyse unbekannter gesetzlicher Vorschriften auf Tatbestand, Rechtsfolge – mit anschließender Transformation in einen fallbezogenen Prüfungsmaßstab
  • Gegenstand und Durchführung anwaltlicher Mandantengespräche am Beispiel von Evidenzfällen, d.h. Sachverhaltserhebung mit Fragestellung – anschließend Erstellung und Vermittlung anwaltlicher Rechtsgutachten an den Mandanten im Gutachtenstil
  • Lehrgespräch zu Argument und Argumentation – mit Lösung eines Problemfalls
  • Hinweise zum juristischen Lernen

Diese Inhalte ermöglichen eine Standortbestimmung mit konkreten Schlussfolgerungen für die eigene Entwicklung.

Die in der Veranstaltung erworbene juristische Befähigung ist „in jeder Minute“ juristischer Tätigkeit sowie in sämtlichen Rechtsgebieten anwendbar. Der anwaltliche Kontext dient insofern nur der Veranschaulichung. Empfohlen wird eine Teilnahme ab dem 2. Semester.

Ein Aufbauseminar zum Thema „Argument und Argumentation“ – Lösung von Problemfällen – befindet sich in Vorbereitung.

Seminar für Referendare und Junganwälte

Angeboten wird ein zweitägiges Blockseminar. Das Seminar vermittelt – wie der Grundkurs für Studierende – die prinzipielle Befähigung, konkrete, aus dem Leben kommende Fragestellungen durch Anwendung rechtlicher Regeln richtig bzw. vertretbar zu beantworten. Der anwaltliche Praxisbezug wird verstärkt. Insbesondere wird der Urteilsstil erläutert und geübt. Vorherige Teilnahme am Grundkurs für Studierende ist nicht Voraussetzung.

Das Programm enthält (Auszüge):

  • Diskussion zum Gegenstand anwaltlicher Fallbearbeitung (mit Auswertung)
  • Lehrgespräch zur den 5 Schritten der Gutachtentechnik (Fragestellung/Obersatz/Auslegung/ Subsumtion/Conclusio) und den komplexen Bezügen der Schritte untereinander;
  • Lehrgespräch zu den einzelnen Schritten des Urteilsstils – einschließlich Vermittlung der Grundstrukturen tauglicher Argumente
  • Übung: Analyse unbekannter gesetzlicher Vorschriften auf Tatbestand, Rechtsfolge – mit anschließender Transformation in einen fallbezogenen Prüfungsmaßstab
  • Gegenstand und Durchführung anwaltlicher Mandantengespräche am Beispiel von Evidenzfällen, d.h. Sachverhaltserhebung mit Fragestellung – anschließend Erstellung und Vermittlung anwaltlicher Rechtsgutachten an den Mandanten im Urteilsstil

Anfrage bitte hier

Vorträge

Vortrag über Grundlagen, Praxis und Geist der lege artis Academy (ca. 45 min. – auf Wunsch auch in anderer Länge)

Vortrag über Wesen und Prämissen des Rechtsstaats – sowie die Wechselbezüglichkeit von Rechtsstaat und Demokratie

Anfrage bitte hier