Hintergründe und Bezüge

Die Präambel des lege artis Academy e.V.

Das Recht ist als konstituierendes Element von Staat und Gesellschaft unentbehrlich. Seine Schöpfung ist eine kulturelle Leistung ersten Ranges und ein Fundament demokratischen Miteinanders.

Gleichwohl ist das Recht in vielfältiger Weise gefährdet. Komplexität und Differenziertheit werden zunehmend negativ besetzt. Das Recht verliert an Wertschätzung, wenn seine Praxis hinter dem Anspruch zurückbleibt, die Entscheidung konkreter Interessenkonflikte aus verständlich vermittelten, abstrakt generellen Regeln abzuleiten. Die Wertschätzung gegenüber dem Recht steht daher in einem direkten Zusammenhang mit der Qualifikation seiner Anwender.

Namhafte Stimmen haben dazu aufgerufen, für die Bewahrung des demokratischen Rechtsstaats das Recht zu stärken. Ein zentrales Element dessen ist die Qualität der Juristenausbildung. Hier Exzellenz anzustreben hält der Verein - neben weiteren Initiativen - für ebenso sinnvoll wie notwendig. Im Zentrum stehen dabei zwei Aspekte:

1. Hochwertige juristische Arbeit fundiert auf einer zentralen Befähigung: Der souveränen Beherrschung der juristischen Methode.

2. Lehre ist so gut wie ihre Lehrer:

3. Nach dem berühmten Diktum des ehemaligen Richters am Bundesverfassungsgericht Wolfgang Böckenförde lebt der freiheitliche, säkulare Staat von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Nach Böckenförde kann der Staat als freiheitlicher Staat nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des Einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft reguliert. Diese inneren Regulierungskräfte kann der Staat nicht mit den Mitteln des Rechtszwangs und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben.

Die genannten Prämissen bündeln sich im Bemühen des Vereins, um materielle und immaterielle Unterstützung zu werben, um seine Satzungszwecke wirksam verfolgen zu können.

Die vollständige Satzung finden Sie hier